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TFP Fotografie und TFB-Zusammenarbeit – Credits, Bildrechte, Model Release und Vertrag

TFP Fotografie funktioniert nur dann wirklich gut, wenn vor dem Shooting klar ist, wer die Bilder nutzen darf, wie Credits aussehen und welche Grenzen für Veröffentlichung und Bearbeitung gelten. Ein Vertrag schafft dafür die Basis. Respekt und Kommunikation erledigen den Rest.

Kurz erklärt: Was bedeutet TFP Fotografie? TFP steht ursprünglich für „Time for Prints“ und wird heute auch als „Time for Pictures“ verwendet. Model und Fotograf:in arbeiten ohne klassische gegenseitige Gage zusammen und erhalten dafür die vereinbarten Bilder beziehungsweise Nutzungsrechte. TFP ist jedoch kein gesetzlich festgelegter Vertragstyp. Deshalb sollte eine schriftliche Vereinbarung regeln, was beide Seiten tatsächlich dürfen.

Credits: Wer mitarbeitet, soll sichtbar bleiben

Meine eigene Regel ist einfach: Wenn mehrere Menschen an einem Bild beteiligt sind, nenne ich sie – sofern ich ihre Namen kenne und sie mit der Nennung einverstanden sind. Das betrifft Fotograf:in, Model, Bildbearbeitung, Make-up, Styling und weitere Beteiligte.

Auf Social Media verlinke ich nach Möglichkeit auch den passenden Account. Allerdings ist ein Instagram-Tag oder Hyperlink nicht automatisch gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb gehört eine gewünschte Credit- oder Tag-Pflicht am besten direkt in die Vereinbarung.

Kommt ein Foto nur zur Photoshop-Bildbearbeitung zu mir und ich kenne das Model nicht, kann ich dessen Namen natürlich nicht erfinden. In diesem Fall nenne ich den Fotografen und die Zusammenarbeit. Meldet sich das Model später und möchte einen Credit, ergänze ich ihn. Umgekehrt gilt genauso: Wer ausdrücklich keine Markierung möchte, bekommt von mir auch keine.

TFP-Vertrag: Nutzungsrechte nicht einfach voraussetzen

TFP räumt keiner Seite automatisch das Recht ein, jedes Bild überall und für jeden Zweck zu nutzen. Deshalb sollte der Vertrag festhalten, welche Bilder beide Seiten erhalten, auf welchen Kanälen sie sie veröffentlichen dürfen und ob eine kommerzielle Nutzung dazugehört.

Gerade bei Retusche, Composing und KI-gestützter Bildbearbeitung sollten beide Seiten außerdem klären, wie weit Veränderungen gehen dürfen. Bei Portrait, Nude Art oder Dark Art kann diese Frage wichtiger sein als jede technische Einstellung in Photoshop.

Ein sinnvoller TFP-Vertrag sollte zumindest klären:

• Beteiligte sowie gewünschte Credits und Accounts;

• Bildauswahl, Umfang der Bearbeitung und erlaubte Veröffentlichungen;

• erlaubte Kanäle wie Website, Portfolio, Social Media, Print, Ausstellung oder Werbung;

• kommerzielle oder nichtkommerzielle Nutzung;

• Umgang mit späteren Änderungs-, Credit- oder Löschwünschen.

Wenn ein Model später sagt: Bitte weg damit

Hier trenne ich bewusst zwischen meiner persönlichen Praxis und der Rechtslage. Wenn ein Model nachvollziehbar sagt, dass ein Bild von meinen Kanälen verschwinden soll, nehme ich es weg. Für mich ist das eine Frage des Umgangs miteinander.

Juristisch macht dieser Wunsch einen bestehenden Vertrag jedoch nicht automatisch unwirksam. Wer einer Veröffentlichung ausschließlich per DSGVO-Einwilligung zugestimmt hat, kann diese grundsätzlich für die Zukunft widerrufen. Stützt sich die Nutzung dagegen auf einen Vertrag oder eine andere Rechtsgrundlage, muss man den konkreten Fall prüfen.

Österreich: Schutz berechtigter Interessen

In Österreich schützt § 78 Urheberrechtsgesetz die berechtigten Interessen der abgebildeten Person. Wer ein Bild öffentlich verbreitet, darf dadurch solche Interessen nicht verletzen. Für professionelle Produktionen bleibt eine klare schriftliche Vereinbarung trotzdem wichtig, weil sie den vorgesehenen Nutzungsumfang dokumentiert.

RIS: § 78 Urheberrechtsgesetz – Bildnisschutz  |  Internet Ombudsstelle: Einwilligung und Widerruf bei Bildern

Deutschland: Einwilligung und Ausnahmen

In Deutschland gilt nach § 22 Kunsturhebergesetz grundsätzlich: Bildnisse darf man nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreiten oder öffentlich zeigen. § 23 nennt Ausnahmen. Gleichzeitig kann die fotografierende Person eigene Urheber- oder Leistungsschutzrechte haben. Deshalb sollten TFP-Vereinbarungen die Rechte beider Seiten ausdrücklich festhalten.

§ 22 KunstUrhG – Recht am eigenen Bild  |  § 23 KunstUrhG – Ausnahmen  |  § 13 UrhG – Anerkennung der Urheberschaft

Schweiz: Persönlichkeitsschutz und Interessenabwägung

In der Schweiz schützt Art. 28 ZGB die Persönlichkeit. Eine Einwilligung, ein überwiegendes privates oder öffentliches Interesse oder ein Gesetz kann eine Bildveröffentlichung rechtfertigen. Zusätzlich gelten Datenschutzregeln und das Urheberrecht. Auch hier schafft eine klare Vereinbarung deshalb deutlich mehr Sicherheit als eine mündliche Erinnerung an das Shooting.

Fedlex: Art. 28 ZGB – Persönlichkeitsschutz  |  Fedlex: Art. 9 URG – Anerkennung der Urheberschaft

Fairness ist mehr als ein Vertrag

Ein sauberer Vertrag verhindert Missverständnisse. Trotzdem ersetzt er keine vernünftige Zusammenarbeit. Vor allem bei sensiblen Portraits, Nude Art oder starken Bildveränderungen sollte niemand erst nach dem Posting erfahren, was mit seinem Bild passiert ist.

Deshalb gilt für mich bei TFP Fotografie: vorher reden, schriftlich festhalten, sauber creditieren und später erreichbar bleiben. Das ist rechtlich vernünftiger und menschlich sowieso.

Weiterlesen auf BROWNZ.ART

Superplastische Körperbilder ohne stundenlanges Dodge & Burn – mit Hinweisen zu erwachsenen Models, Grenzen am Set, Retusche und Modelvertrag.

BROWNZ Workshop: Wie arbeitet KI? – über fotografische Grundlagen, Models, Synthografie und transparente Workflows.

Photoshop & KI lernen mit BROWNZ – der aktuelle Überblick zu Photoshop, Bildbearbeitung, Coaching und Trainings.

Rechtlicher Hinweis Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Übersicht und keine individuelle Rechtsberatung. Bei kommerziellen Produktionen, Streitfällen oder grenzüberschreitender Nutzung empfehle ich eine fachkundige Prüfung des konkreten Vertrags. Stand der Rechts- und Linkprüfung: 16. September 2026.

Transparenzhinweis: Bei Recherche, Fakten- und Linkprüfung sowie der redaktionellen Ausarbeitung kam KI-Unterstützung zum Einsatz. Die finale Veröffentlichung und inhaltliche Verantwortung liegen bei BROWNZ.ART.


Photoshop lernen mit BROWNZ heißt 2026 nicht nur Videotraining. Brownz.Art hat in den letzten Tagen optisch und strukturell ein Update bekommen. Dadurch liegen Blog, Photoshop-Wissen, Coaching und meine Kunst heute näher zusammen.

Hier ist der aktuelle Überblick mit den Original-Links.

BROWNZ XXL „NO AI“ Archiv: Photoshop-Wissen aus 16 Jahren

Wer Photoshop lernen mit BROWNZ möglichst umfassend angehen will, landet zuerst beim XXL Archiv. Dabei steht mein Arbeitsmaterial aus den Jahren 2006 bis 2022 im Mittelpunkt. Auf einer 500-GB-USB-3-Festplatte liegen rund 354 GB Daten.

Außerdem sind 2.791 ausgewertete Trainingsvideos, PSDs, Rohdaten, Presets, Aktionen, Pinsel und LUTs enthalten. Dazu kommt ein 650-seitiges Inhaltsverzeichnis. Dadurch bleibt das Monster durchsuchbar und wird nicht zum Datenfriedhof.

Die gemessene Roh-Gesamtlaufzeit beträgt rund 500 Stunden. Nach dem Gruppieren technisch doppelter Fassungen bleiben rund 459 Stunden eigenständiges Material.

Außerdem wichtig: Der überwiegende Teil zeigt klassischen Photoshop-Workflow. In einigen Videos aus 2022 tauchen bereits frühe AI-Werkzeuge auf.

Zusätzlich liegen BROWNZ REMASTERED Volume 1 und BROWNZ REMASTERED VOLUME 2 kostenlos als Bonus auf der Festplatte. Diese neueren Produktionen enthalten bewusst auch AI. Damit reicht der Bogen vom klassischen Photoshop-Handwerk bis zu meinem heutigen Workflow.

Preis: 149 Euro inklusive Versand innerhalb der EU. Kein Abo, keine Cloud.

Originalbeitrag: BROWNZ XXL „NO AI“ Archiv – 500 Stunden Photoshop-Wissen

Bonus-Update: BROWNZ REMASTERED 1 & 2 kostenlos zum Archiv

BROWNZ REMASTERED VOLUME 2: mein Workflow von heute

REMASTERED 2 ist deutlich kompakter und aktueller. Dabei geht es nicht um 16 Jahre Archiv, sondern um meine Bildbearbeitung im Jahr 2026.

Photoshop, Retusche, Composing, Synthografie, AI-Modifizierung und Upscaling greifen dabei ineinander.

Enthalten sind 39 Hauptkapitel und 61 MP4-Dateien mit knapp zwölf Stunden Video. Außerdem kommen 33 Basic-Coaching-Lektionen sowie PDFs, Scripts, Aktionen, Links und Templates dazu.

Die Themen reichen von Metallic-Haut und Farbe bis Fine Art, Beauty, High Fashion, Freistellen, Licht und Schärfe.

Deshalb ist REMASTERED 2 kein Ersatz für das XXL Archiv. Es ist die aktuelle, konzentrierte Variante. Wer Photoshop lernen mit BROWNZ lieber in überschaubaren Kapiteln angeht, findet hier den direkteren Einstieg.

Preis: 39 Euro als Download oder 49 Euro auf USB-Stick.

Originalbeitrag: BROWNZ REMASTERED VOLUME 2 – OUT NOW!

Photoshop lernen mit BROWNZ im persönlichen Einzelcoaching

Manche Fragen hängen am eigenen Bild. Genau dafür gibt es das Personal Coaching bei mir in Linz. Es ist kein Massenkurs und kein fixes Standardprogramm.

Der Coaching-Tag läuft grundsätzlich von 10:00 bis 16:00 Uhr. Zuerst bringst du deine Bilder, Fragen und konkreten Probleme mit. Dann arbeiten wir an Photoshop, Composing, Retusche, Licht, Farbe, Synthografie oder KI-Workflows.

Die Variante inklusive Daten- und Videopaket kostet aktuell 444 Euro. Wer mein großes BROWNZ Archiv bereits besitzt, es nicht braucht oder wiederkommt, kann die Variante um 255 Euro nutzen.

Vor allem ist das Coaching praktisch gedacht. Wer nur zuschauen will, ist mit einem Videotraining günstiger dran. Wer dagegen an eigenen Bildern festhängt, bekommt hier die direkte Werkbank statt allgemeiner Theorie.

Originalbeitrag: Personal Coaching bei BROWNZ in Linz

Coaching-Seite: Coaching & Workshops auf BrownzArt.com

BrownzArt.com: dort hängt die Kunst

Brownz.Art ist der redaktionelle Teil. BrownzArt.com ist dagegen meine Homebase für die fertigen Arbeiten.

Dort findest du aktuelle Serien, physische Originale, Sammlerstücke, Video-Trainings und die Coaching-Seite.

Meine aktuellen Arbeiten verbinden Zeichnung, Synthografie, Fotografie, Photoshop, Fine-Art-Print und handveredelte Acryl-Elemente. Viele Werke sind als Einzelstücke angelegt, handsigniert und für Sammler gedacht. Es geht also nicht um beliebig reproduzierte Deko-Poster.

Somit laufen auf BrownzArt.com die verschiedenen Seiten meiner Arbeit zusammen: Kunst, Training und Coaching. Der Blog liefert dazu den laufenden redaktionellen Unterbau.

Homebase: BrownzArt.com

Kunst: BROWNZ is ART

Video-Trainings & Shop: BROWNZ.Shop

Was sich auf Brownz.Art geändert hat

Brownz.Art wirkt inzwischen aufgeräumter und klarer vernetzt. Die Homebase BrownzArt.com, der Bildkatalog, die Video-Trainings und die wichtigsten Blogbereiche sind direkt sichtbar.

Außerdem führen Kategorien schneller zu Coachings, Making-ofs, BildLooks, Tools und anderen Themen.

Das passt besser zu meiner heutigen Arbeit. BROWNZ ist nicht nur Photoshop. Es ist auch Synthografie, KI als Werkzeug, Coaching, Archivwissen und physische Kunst.

Kurz gesagt: Photoshop lernen mit BROWNZ kann heute mehrere Wege bedeuten.

Das XXL Archiv ist die große historische Wissenssammlung. REMASTERED 2 zeigt den aktuellen Workflow. Das Einzelcoaching geht direkt an die eigenen Bilder. Und BrownzArt.com zeigt, was am Ende aus all dem entstehen kann.

Brownz.Art – Digital Art, Synthography, Photoshop & KI

Transparenzhinweis: Dieser Beitrag basiert auf meinen inhaltlichen Vorgaben. Recherche, Fakten- und Linkprüfung, Struktur sowie redaktionelle Ausarbeitung wurden mit KI-Unterstützung erstellt. Die finale Veröffentlichung und Verantwortung für den Inhalt liegen bei mir. Stand der Prüfung: 4. September 2026.

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